Der jährliche Mindestbeitrag für eine Patenschaft beträgt 150,- Euro für ein Grundschulkind und 200,- Euro für ein Kind der weiterführenden Schule. Die Patenbeiträge sind zweckgebunden. Das bedeutet: Ihr Patenschaftsbeitrag fließt in den Unterhalt des Kindes und wird auch für die von ihm genutzten Zusatzeinrichtungen wie Schulen und Ausbildungszentren verwendet. Mit Ihrem Patenschaftsbeitrag helfen Sie, Essen, Kleidung, Schulgeld und medizinische Versorgung zu sichern. Um eine fortlaufende Versorgung der Kinder zu gewährleisten, hat jedes Kind wenn möglich mehrere Paten.
WIE LANGE LÄUFT EINE PATENSCHAFT?
Wünschenswert wäre so lange bis das Kind seine Schulausbildung beendet hat, doch die Laufzeit Ihrer Patenschaft bestimmen Sie selbst nach Ihren Möglichkeiten. Sie können eine Patenschaft deshalb jederzeit ohne Kündigungsfrist und ohne Angabe von Gründen schriftlich kündigen. Wir bitten Sie nur, uns entsprechend zu informieren, damit wir rechtzeitig einen neuen Paten finden können. Unsererseits läuft eine Kinderpatenschaft so lange, bis das Kind seine Berufsausbildung abgeschlossen hat und finanziell auf eigenen Beinen stehen kann. Wir wünschen uns deshalb grundsätzlich längerfristige Patenschaften für die Kinder.
WIE WERDE ICH PATE?
Die in den Formularen abgefragten persönlichen Daten sind notwendig, um Ihnen als Pate die regelmäßigen Informationen über Ihr Patenkind zukommen lassen zu können. Der von Ihnen gewählte Patenschaftsbeitrag wird je nach Ihren Wünschen entweder von Ihrem Konto per Bankeinzug eingezogen oder Sie richten einen Dauerauftrag ein. Hier gelangen Sie zur Onlineanmeldung für eine Patenschaft.
WELCHE WÜNSCHE KANN ICH BEI DER ANMELDUNG ANGEBEN?
Wünsche bezüglich der Auswahl Ihres Patenkindes können Sie uns im Bemerkungsfeld mitteilen. Wir werden diese prüfen und versuchen, sie bei der Patenschaftsvermittlung zu berücksichtigen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen nicht mehrere Vorschläge mit den persönlichen Daten von Kindern zur Auswahl schicken können.
KÖNNEN AUCH GRUPPEN EINE PATENSCHAFT ÜBERNEHMEN?
Natürlich können auch Gruppen, Firmen, Klassen, Vereine, Freundeskreise usw. eine Patenschaft übernehmen. Bitte geben Sie einfach den Namen der Gruppe als Patennamen an, sowie den Namen und die Adresse des Ansprechpartners.
KANN ICH MEINEM PATENKIND SCHREIBEN?
Selbstverständlich! Die Korrespondenz erfolgt in der Regel auf Französisch. Übersetzungshilfe können wir aus personellen Gründen leider nicht geben. Eine Patenschaft darf aber nicht mit einer Brieffreundschaft gleichgesetzt werden: Da wir die Kinder nicht zur Korrespondenz "zwingen", können wir Ihnen keine persönlichen Antworten garantieren.
WIE GEHT ES NACH EINER PATENSCHAFTS-ANMELDUNG WEITER?
Sie erhalten von uns nach etwa einer Woche Ihre Patenunterlagen mit einem Foto Ihres Patenkindes, einer näheren Beschreibung, die Korrespondenzadresse sowie Angaben für die Zahlung Ihres Patenbeitrages. Im weiteren Verlauf der Patenschaft erhalten Sie 1x im Jahr Informationen über die Entwicklung Ihres Patenkindes, i.d.R. nach Abschluss eines Schuljahres Ende Juni.
KANN ICH AUCH ANDERWEITIG HELFEN?
Wenn eine Patenschaft für Sie nicht in Frage kommt, Sie S.O.S. OSHO aber trotzdem unterstützen möchten, können Sie dies natürlich gerne tun. Sie helfen den Kindern auch, wenn Sie einmalig, öfter oder regelmäßig einen kleineren, selbst gewählten Betrag spenden. Jede Unterstützung ist sinnvoll!
S.O.S. Orphelins Scolarisés du Houet (OSHO)
Mme. Karidia Sanou
(Korrespondenzsprache Französisch)
karidia.sanou@sos-osho.org
KONTAKT DEUTSCHLAND
S.O.S. Orphelins Scolarisés du Houet (OSHO)
Susanne Bohn
(Korrespondenzsprachen Deutsch, Französisch)
susanne.bohn@sos-osho.org


